Ausschreibung Verbindungslinien 2025

KOOPERATIONSPROJEKTE UND EINZELPROJEKTE

Zwischen 10.000 und 25.000 Euro für Kooperationsprojekte…

Zwischen 5.000 bis 10.000 Euro für Einzelprojekte…

im Bereich Bildende Kunst aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst  

Bewerbung ab 01.11.2024

Einreichungsfrist: 15.12.2024

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur VERBINDUNGSLINIEN-Ausschreibung 2025 und die VERBINDUNGSLINIEN-FAQs.  

ZIELSETZUNG 

Das Programm „Verbindungslinien“ des BBK Bayern soll den überregionalen Austausch und die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen in ganz Bayern unterstützen und die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst verbessern. Eine Anforderung an die Projekte ist es, dass neue Öffentlichkeiten durch und für die Kunst erschlossen werden. Gezielte Vermittlungsarbeit in Richtung des lokalen Publikums vor Ort soll eine neue Begeisterung für die aktuelle Kunstproduktion erzeugen.

Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine können sich mit Projekten bewerben, die professionelle und nachhaltige Verbindungen von bayerischen Künstler:innen, den Menschen in Bayern und der überregionalen sowie internationalen Szene zum Ziel haben. Wir wollen Brücken schlagen, Sichtbarkeit herstellen und Kooperationen stärken. Zeitgenössische Kunst soll der bayerischen Öffentlichkeit, in der Stadt und auf dem Land, zugänglich gemacht werden.

Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden, mindestens eine Präsentation in Bayern beinhalten, und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben.

Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

BEWERBER:INNEN

Bewerben können sich professionelle, freischaffende Bildende Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern.

PROJEKTBUDGET

Zwischen 10.000 und 25.000 Euro für Kooperationsprojekte, …
Zwischen 5.000 bis 10.000 Euro für Einzelprojekte, …

… für projektbezogene Sach- und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen. Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich. Von beteiligten Institutionen wird ein angemessener Anteil an der Finanzierung erwartet.

 

ACHTUNG:

Wird mit der Durchführung des Projekts vor einer Zusage und Vertragsschluss begonnen, erfolgt dies auf eigenes finanzielles Risiko.

TERMINE

Bewerbung ab 01.11.2024 möglich
Webinar I: 22.11.2024, 10:00 Uhr; Microsoft Teams; Jetzt an der Besprechung teilnehmen Besprechungs-ID: 378 249 098 203; Kennung: 2XuahR
Webinar II: 06.12.2024, 17:00 Uhr; Microsoft Teams; Jetzt an der Besprechung teilnehmen Besprechungs-ID: 356 926 807 505; Kennung: yzsTaj
Einreichungsfrist: 15.12.2024, 23:59 Uhr

Bitte lesen Sie die untenstehenden FAQs aufmerksam durch. Hier finden Sie für die Bewerbung wichtige Informationen und weitere Konkretisierungen.

FAQs

Wer kann sich bewerben?
Alle professionellen, freischaffenden Künstler:innen, Künstler:innengruppen (z. B. Duos oder Kollektive) und Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern.
Projekte/Künstler:innen, die in den letzten beiden Jahren (2024 und 2023) zweimal durch das Programm VERBINDUNGSLINIEN in der Rolle des:der Vertragspartner:in beauftragt wurden, müssen für VERBINDUNGSLINIEN 2025 eine Bewerbungspause einhalten. Für VERBINDUNGSLINIEN 2026 steht ihnen die Bewerbung wieder offen.

Was ist ein Kooperationsprojekt? Was ist eine Kooperation?
Eine Kooperation ist das künstlerische Schaffen mehrerer gleichberechtigter Personen. In einem Kooperationsprojekt werden so mindestens zwei künstlerische Positionen gezeigt.

Was ist ein Einzelprojekt?
Einzelprojekte sind Projekte, die eine einzelne künstlerische Position zeigen. Sowohl Einzelkünstler:innen, als auch Duos, Kunstvereine oder Künstler:innengruppen können sich mit einem Budget von 5.000 bis 10.000 Euro bewerben, wenn das präsentierte Projekt eine gemeinsame Autorenschaft der beteiligten Künstler:innen aufweist. Eine Beteiligung einer Institution ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Schließt eine Bewerbung auf Einzelprojekte Verbindungslinien 2025 eine Bewerbung auf Kooperationsprojekte Verbindungslinien 2025 aus und umgekehrt?
Ja. Die potentiellen Vertragspartner:innen können sich nur auf eine der beiden Linien bewerben.

Wer ist Vertragspartner:in?
Nur die sich mit dem Projekt bewerbende Person kann Vertragspartner:in des BBK Bayern sein.

Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Der:Die Bewerber:in sendet uns folgende Dokumente über unser auszufüllendes Online-Bewerbungsformular.
Die Gesamtgröße der Dokumente darf 10 MB nicht übersteigen!

1. Projektbeschreibung (Konzept)
Der Text kann frei formuliert werden, sollte aber möglichst prägnant und klar sein, die Antworten zu allen Fragen unter „Welche Fragen soll das Konzept beantworten?” in unserem FAQ beinhalten und die Länge von einer DIN-A4-Seite nicht übersteigen. Sie kann auch kürzer ausfallen.
Zusätzlich zu diesem Text sollten ergänzende Abbildungen, Referenzarbeiten aus Ihrem bisherigen Schaffen, Projektskizzen, Links zu Videos, etc. in das selbe Dokument eingefügt werden.
Dieses Dokument ist als PDF einzureichen.

2. Tabellarischer Projekt-Zeitplan

3. Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen
Beschreiben Sie ihre geplanten Vermittlungsprogramme, ihre geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit sowie eventuelle weitere Aktivitäten, die die bayerische Öffentlichkeit adressieren.

4. Kurz-Lebenslauf
Der Umfang des Lebenslaufs ist freigestellt, sollte aber im Rahmen der Lesbarkeit bleiben. Als Orientierung: Ein Kurzlebenslauf dient in dieser Bewerbung dem Zweck, sich einen Überblick über den künstlerischen Werdegang zu verschaffen. Es müssen nicht alle Stationen aufgeführt sein.
Bei einem Kooperationsprojekt sind die Kurzlebensläufe aller beteiligten Künstler:innen abzugeben. Diese sollen in einer Datei gesammelt und abgegeben werden.

5. Kostenkalkulation
Sie müssen eine tragfähige Kostenkalkulation für ihr konkretes Projekt erstellen. Sie können gerne eine eigene aussagekräftige Vorlage verwenden.
Auf der Einnahmen-Seite führen Sie alle Einnahmen für Ihr Projekt auf, die Sie erwarten/mit denen sie realistischerweise rechnen (Beispiele: VERBINDUNGSLINIEN, Förderungen durch Bezirk, Stadt oder Bund, das Projekt unterstützende Privatpersonen, Stiftungen, Ticketverkäufe, …). Auf der Ausgabenseite führen Sie alle Ausgaben für Ihr Projekt auf, die Sie erwarten/mit denen sie realistischerweise rechnen (Beispiele: Honorare, Materialkosten, Raummiete, Werkstattbeiträge, eventuell anfallende Steuern und KSK-Abgaben, …). Die Kalkulation muss übersichtlich sein. Einnahmen und Ausgaben sollten ausgeglichen sein. Es muss klar ersichtlich sein, welcher Betrag von VERBINDUNGSLINIEN kommen soll. Gibt es weitere Einnahmequellen wie etwa Eintritte, Workshopbeiträge etc. müssen diese angegeben werden. Wird das Projekt von einer Institution/Stelle/Privatperson/Stiftung/… unterstützt, entgeltet oder gefördert, muss dies klar ersichtlich sein. In diesem Fall muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Kosten von welcher Stelle bzw. von welchen Geldern gedeckt werden.

Die Kostenkalkulation dient der weiteren Einschätzung des Umfangs des Projekts sowie der Einschätzung der realistischen Umsetzbarkeit.

Beispiel-Vorlage: Hier klicken zum herunterladen.

Welche Fragen soll die Projektbeschreibung beantworten?
•            Welchen Anlass gibt es für das Kunstprojekt?
•            Welche Ziele sollen durch das Kunstprojekt verwirklicht werden?
•            Wie wird die Öffentlichkeit durch und für die Kunst erschlossen werden? Welche gezielte Vermittlungsarbeit in Richtung des lokalen Publikums vor Ort findet statt?
•            Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?

Gibt es eine Beratungsstelle für das Programm?
Die Beratung für das Programm Verbindungslinien findet online statt. Es gibt eine Projektbetreuung des BBK Bayern, an die Sie per E-Mail Ihre Fragen senden können, sollten Sie in den FAQs nicht fündig werden: verbindungslinien@bbk-bayern.de
Für telefonische Anfragen:
•            +49 163 2592253
•            erreichbar Dienstag und Freitag 14-17 Uhr
Zusätzlich zu den FAQs und der Telefonsprechstunde bietet der BBK Bayern zwei Q&A-Webinare an, bei denen Fragen zur Online-Bewerbung und dem weiteren Ablauf beantwortet werden.
Webinar I: 22.11.2024, 10:00 Uhr; Microsoft Teams; Jetzt an der Besprechung teilnehmen Besprechungs-ID: 378 249 098 203; Kennung: 2XuahR
Webinar II: 06.12.2024, 17:00 Uhr; Microsoft Teams; Jetzt an der Besprechung teilnehmen Besprechungs-ID: 356 926 807 505; Kennung: yzsTaj

Kann ich mich nach einer erfolgreichen Bewerbung im nächsten Jahr wieder bewerben?
Projekte/Künstler:innen, die in den letzten beiden Jahren zweimal durch das Programm VERBINDUNGSLINIEN in der Rolle der Bewerberin/des Bewerbers beauftragt wurden, müssen für VERBINDUNGSLINIEN 2025 eine Bewerbungspause einhalten. Für VERBINDUNGSLINIEN 2026 steht ihnen die Bewerbung wieder offen.

Wer ist professionelle:r Künstler:in?
Das Formalkriterium ist der Nachweis der Selbständigkeit als freischaffende:r Künstler:in mit Ihrer Steuernummer und den nachprüfbaren Referenzen in Ihrer Vita. Ein abgeschlossenes Kunststudium ist ein klarer Hinweis für die Professionalität als Künstler:in. Es können aber auch Autodidakten:innen den Nachweis der Professionalität erbringen, z.B. durch Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.
Wir erwarten unter anderem, dass Sie eine realistische Kostenkalkulation erstellen, Rechnungen korrekt stellen, eine Projektdokumentation schreiben, einen Kostennachweis erbringen können und sich – bei Zusage und Vertragsabschluss – über die Vertragsmodalitäten im Klaren sind. Wir erwarten ebenfalls, dass Sie eventuell anfallende Steuern und Beiträge (z. B. Mehrwertsteuer, KSK) eigenständig und korrekt abführen. Wenn Sie für Ihr Projekt eine Beauftragung erhalten, wird dieses in mehreren Abrechnungsschritten mit einen jeweils vereinbarten Festbetrag zwischen 10.000 und 25.000 Euro (Kooperationsprojekte) bzw. zwischen 5.000 und 10.000 (Einzelprojekte) vergütet. Der BBK Bayern steht für die korrekte Abführung der in Ihrem Projekt anfallenden Steuern und Beiträge nicht in der Verantwortung.
Für Berufsanfänger:innen und Kleinunternehmer:innen empfehlen wir die Kooperation mit einem:r Partner:in, der:die die Erfahrung in der professionellen Projektabwicklung mitbringt.

Kann ich mich ohne abgeschlossenes Kunststudium bewerben?
Ja. Ein abgeschlossenes Kunststudium ist ein klarer Hinweis für die Professionalität als Künstler:in. Es können aber auch Autodidakten:innen den Nachweis der Professionalität erbringen, z.B. durch Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

Welche Projekte werden finanziert?
Es besteht keine Beschränkung auf bestimmte Medien. Der Charakter der Projekte muss allerdings deutlich im Bereich Bildender Kunst liegen.
Projekte sollen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben.
Die Erschließung eines weiten Publikums durch Einbeziehung der Öffentlichkeit und des öffentlichen Raums sowie ggf. Vermittlungsprogramme sind wesentlich. Eine Präsentation muss innerhalb des Projektzeitraums in Bayern stattfinden!
Reguläre Jahres-/Mitgliedsausstellungen und ähnliche bereits etablierte Formate, reine Katalogprojekte und reine Reiseprojekte werden von VERBINDUNGSLINIEN nicht beauftragt!

Gibt es regionale Einschränkungen (innerhalb Bayerns)?
Nein. Kunstprojekte in abgelegenen Regionen werden genauso behandelt, wie Projekte in internationalen Metropolen. Bayerische Künstler:innen sollen überregional und international bekannt gemacht werden und unbekannte Kulturräume Bayerns als Produktions- und Präsentationsorte von überregional arbeitenden Künstler:innen entdeckt werden.    

Muss der Ort der Präsentation meines Projekts schon feststehen? Muss ich Bestätigungen des Orts/der Institution bereits bei der Bewerbung vorweisen können?
Der Ort der Präsentation Ihres Projekts muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht gesichert und bestätigt sein.
Der Ort sollte aber konkret sein (das heißt zum Beispiel nicht “irgendwo in Bayern”, sondern ein konkreter Ort/Raum/Räume/Plätze/etc.), es sollte realistisch sein, diesen Ort für ihre Präsentation bekommen zu können und Sie sollten Anfragen zur Nutzung des Ortes für ihre Präsentation gestellt haben.
Je klarer und gesicherter der Ort ist, desto realistischer ist die Umsetzung des Projekts.
Spätestens am 01. Juni 2025 muss eine Bestätigung des Präsentationsorts vorliegen. Andernfalls wird das Projekt als nicht durchführbar betrachtet und der BBK Bayern tritt vom Vertrag zurück.  

Mit welchem Betrag können die Projekte finanziert werden?
Durch VERBINDUNGSLINIEN können Projekte zwischen 10.000 und 25.000 Euro (Kooperationsprojekte) und 5.000 bis 10.000 Euro (Einzelprojekte) in Abhängigkeit vom jeweiligen Projektaufwand beauftragt werden. 
Der BBK Bayern richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury und tritt nach dem Entscheid in Kontakt mit dem:der Bewerber:in. Der BBK Bayern behält sich dabei vor, den in der Bewerbung vorgeschlagenen Betrag zu kürzen.

Welche Kosten dürfen kalkuliert werden?
In der Kostenkalkulation des Kunstprojekts sollen alle Ausgaben geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Kunstprojekt entstehen.
Honorare für Eigenleistungen der Künstler:innen sollen kalkuliert werden, insoweit sie im Rahmen des Üblichen liegen und in ihrer Höhe angemessen sind. Die Eigenhonorare sind von der:dem Bewerbenden nachvollziehbar darzulegen und müssen in der Kostenkalkulation aufgeführt werden.
Investitionsausgaben können nicht vollständig geltend gemacht werden. Sie werden maximal in Höhe der für das Projekt fiktiv anfallenden Leih- oder Mietgebühren anerkannt.
Personal-, Raum- und Sachkosten von beteiligten Institutionen werden nicht finanziert.
Denken Sie daran, eventuell anfallende Steuern (bspw. Mehrwertsteuer) korrekt zu kalkulieren und in Ihrer Kostenkalkulation aufzuführen. Der BBK Bayern steht für die korrekte Abführung der in Ihrem Projekt anfallenden Steuern und Beiträge nicht in der Verantwortung.

Wie hoch können Honorare der Künstler:innen kalkuliert werden?
Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jury und der branchenüblichen Praxis können Künstler:innenhonorare in der Regel in einer Höhe zwischen 1.500 Euro und 6.500 Euro (für jede:n am Projekt beteiligte Künstler:in) anerkannt werden. Der:die Bewerber:in muss dabei den Arbeitsaufwand im Verhältnis zum gesamten Projektbudget plausibel darstellen.
Die Künstler:innenhonorare für die Durchführung des Projekts sind vom Bewerber in der Kostenkalkulation nachvollziehbar darzulegen und anzusetzen.
Ein Stundensatz wird nicht festgelegt, da unterschiedliche Gewerke und Unternehmer auch unterschiedliche Verrechnungssätze haben. Es muss das angemessene Verhältnis von Aufwand und Bezahlung plausibel gemacht werden.
Der:die Bewerber:in bzw. Auftragnehmer:in muss alle am Projekt beteiligten Künstler:innen in dieser Hinsicht gleichbehandeln.
Dazu können noch Fremdleistungen wie z. B. Aufbauhilfe, Organisation, Grafik, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung, Technik und Programmieren kalkuliert werden. Diese sind Honorarkosten und können auch von beteiligten Künstler:innen ausgeführt werden, sollten aber möglichst fremd vergeben werden.

Kann man einen prozentualen Eigenanteil beteiligter Institutionen benennen und wieviel Prozent sollte dieser mindestens betragen?
Ein Mindestprozentsatz dafür ist nicht festgelegt. Von Kunstvereinen und Institutionen z. B. Museen oder kommunalen Kunsträumen wird ein Eigenanteil erwartet.
Dieser kann durch Verfügungstellung von Raum, Aufsichtspersonal, Aufbauhilfen, Produktion von einer Publikation, Kunstvermittlung, Durchführung einer Veranstaltung, Werbung, PR etc. geleistet werden. In der Kostenkalkulation werden nur tatsächlich anfallende Kosten berücksichtigt. (Wenn nicht oder nur schwierig als Geldwert festlegbar, bitte trotzdem in der Kalkulation aufführen und dann ohne Betrag angeben [auf Einnahmen und Ausgabenseite!])
Eine Zusammenarbeit mit einer hochrangigen Institution ohne angemessene Beteiligung wird von der Jury niedriger bewertet.
Eine finanzielle Beteiligung durch Eigenmittel und/oder Drittmittel wird nicht verpflichtend vorausgesetzt.

Muss ich Eigenmittel einbringen?
Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich.

Ist die Vergütung brutto zu sehen?
Im Rahmen des Programms „Verbindungslinien“ werden Projekte mit einem pauschalen Festbetrag auf Basis des vorgelegten Kostenanschlags brutto vergütet. Der Festbetrag enthält alle gesetzlichen Abgaben und Steuern.
Die korrekte Versteuerung der Rechnungen liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin oder des Bewerbers/der Bewerberin. Insbesondere die Einordnung bzgl. des Umsatzsteuerrechts (7%, 19% oder nicht steuerbar) erfordert die Einschätzung eines Steuerberaters /einer Steuerberaterin oder des zuständigen Finanzamts. Der BBK kann hier keine Empfehlung geben oder Steuerberatung leisten.

Wann kann mit der Vergütung gerechnet werden?
Nach Vertragsschluss kann eine erste Auszahlung nach Stellung einer Akontorechnung erfolgen. Nach Abschluss des Projekts verfassen Sie eine nachvollziehbare Dokumentation und stellen eine Schlussrechnung mit einem zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und erhalten die zweite und finale Auszahlung.

Ist eine Kofinanzierung durch Programme des Freistaats oder andere Förderer möglich?
Projekte, für welche Fördermittel aus Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Beauftragung durch VERBINDUNGSLINIEN ausgeschlossen. Sonstige Kofinanzierungen z.B. durch den Bund oder andere Bundesländer, Kommunen, Institutionen oder von privater Seite werden begrüßt.

Wann muss das Kunstprojekt abgeschlossen sein?
Die einzelnen Kunstprojekte müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein und dem BBK Bayern bis zum 31.01.2026 in Rechnung gestellt werden. Später eingehende Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Müssen alle Einzelaktionen 2025 abgeschlossen sein oder kann z. B. die öffentliche Präsentation auch noch zum Teil im Jahr 2026 stattfinden?
Das Projekt kann Auftakt zu einem länger angelegten Projekt sein. Die ausgewählten Projekte werden mit einem vertraglich festgelegten Festbetrag (Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025) vergütet und müssen bis zum 31.1.2026 abgerechnet werden. Bis zu diesem Termin muss das Projekt finanziell abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der der Projektlaufzeit über den 31.12.2025 hinaus wirkt sich nicht negativ auf den Juryentscheid aus, kann aber nicht durch VERBINDUNGSLINIEN finanziert werden.

Was ist, wenn das Projekt Teil eines Gesamtkonzept ist, das länger läuft?
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben und muss in 2025 abgeschlossen werden.

Darf ich mich mit zwei verschiedenen Projekten bewerben?
Nein. Jede:r Bewerber:in und somit jede:r potentielle Vertragspartner:in darf nur eine Bewerbung abgeben. Erreichen uns mehrere Bewerbungen von derselben Person, betrachten wir die späteste bzw. letzte Einreichung als die gültige. Die vorherigen werden gelöscht.

Wie arbeitet die Jury?
Die Auswahl erfolgt durch ein zweistufiges Juryverfahren. Das Team des BBK Bayern übernimmt hierbei die Vorprüfung der Bewerbungen gemäß der in dieser Ausschreibung und den FAQs formulierten Kriterien wie bspw. die Angemessenheit der Kostenaufstellung in Hinblick auf die Realisierbarkeit des Projekts.
Eine Fachjury entscheidet anschließend nach fachlichen und künstlerischen Qualitätskriterien über die zu beauftragenden VERBINDUNGSLINIEN-Projekte.
Die Jury ist bei der Beurteilung der einzelnen Posten der Projektkalkulation frei und darf Kürzungen vornehmen.
Bei der Zusammensetzung der Fachjury durch den BBK Bayern wird auf gleichmäßige Besetzung aus dem Kreis der Künstler:innen, Künstler:innenverbände, Kunstinstitutionen und anderen Playern der der Kunstszene geachtet. Die Geschäftsordnung für die Jury zur Beurteilung der VERBINDUNGSLINIEN-Projekte wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erstellt.

Darf ich schon vor dem Jurytermin mit dem Projekt beginnen?
Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2025. Danach können Sie mit Ihrem Projekt beginnen, handeln aber bis zur Entscheidung der Jury und bis zum Vertragsschluss auf eigenes finanzielles Risiko.

Wann wird die Entscheidung getroffen?
Die Vergaben für die einzelnen Projekte erfolgen durch den BBK Bayern.
Die Jury tagt im Januar 2025. Die ausgewählten Projekte erhalten baldmöglichst nach der Jurysitzung Nachricht über die Entscheidung.

Unterstützt der BBK Bayern die ausgewählten Projekte bei der Öffentlichkeitsarbeit?
Die Öffentlichkeitsarbeit ist von den Projekten selbst zu leisten und zu budgetieren.

Welche Inhalte können die ausgewählten Projekte für die Darstellung auf den Kanälen des BBK-Bayern liefern?
Der BBK Bayern begrüßt es, Pressematerialien von den ausgewählten Projekten zu erhalten, um sie auf der eigenen Website, auf Instagram und in Newslettern zu dokumentieren.
Texte sollen so kurz und präzise wie möglich sein. Bilder müssen eine Auflösung von min. 300 dpi haben. Die Angaben zu Autor:in, Fotograf:in, Künstler:in und abgebildetem Werk müssen mitgeliefert werden. Der BBK Bayern behält sich den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Bearbeitung der Texte und die Auswahl von Text und Bild vor.

Wie viele Projekte werden aus allen Bewerbungen für die Beauftragung ausgewählt?
Wie viele genau, ist abhängig von den jeweils zur Realisierung benötigten Summen und der Jurybewertung. Wir können über die genaue Anzahl von Projekten, die aus den Bewerbungen dieses Calls ausgewählt werden, deshalb keine Auskunft geben. Im Jahr 2024 gingen 235 Bewerbungen ein und es wurden 40 Aufträge erteilt.

Können die Bewerbungsunterlagen auf Englisch eingereicht werden?
Ja.

Stand des FAQ: 31.10.2024

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