Atelierprogramm

Auszeichnung für bis zu 30 freischaffenden bildenden Künstler:innen mit je 8.000 Euro

Bewerben können sich professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind.

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Der BBK Landesverband Bayern freut sich das neue Atelierprogramm ankündigen zu dürfen, welches gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) entwickelt wurde. Es löst das alte Atelierförderprogramm ab und wird als Auszeichnung in Höhe von 8.000 Euro jährlich an bis zu 30 freischaffende Künstlerinnen und Künstler vergeben.

Bewerbungszeitraum: 01.03.2025 bis 15.04.2025

Das Atelierprogramm richtet sich an professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem Atelier in Bayern. Ab dem Jahr 2025 können bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten, mit jeweils 8.000 € für ihre künstlerische Arbeit ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen.

Das Merkblatt (PDF Download) informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.

Merkblatt Atelierprogramm 

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus.

I. Auszeichnung

Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.

II. Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind, also beispielsweise ein Atelier bzw. einen Projektraum in Bayern unterhalten.

Eine Altersgrenze besteht nicht, jedoch soll die Entwicklungsfähigkeit des künstlerischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt einer Auszeichnung möglich. Die Auszeichnung wird höchstens zwei Mal an den gleichen Bewerber oder die gleiche Bewerberin vergeben.

III. Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsbogen ausschließlich auf elektronischem Weg beim Berufsverband Bildender Künstler Landesverband (BBK LV) an die E-Mail-Adresse mail@bbk-bayern.de bis zum jeweils festgelegten Termin einreichen.

Dieser Termin wird spätestens am 1. Januar des Ausschreibungsjahres auf der Homepage des BBK LV bekanntgegeben: BBK Bayern e.V. (bbk-bayern.de)

Mit dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen,

    • wie Sie Ihre künstlerische Arbeit in Zukunft weiterentwickeln wollen,

    • wie Sie Ihre Arbeit sichtbar machen wollen (z. B. Ausführungen zur physischen und / oder medialen Öffentlichkeitswirksamkeit, Vermittlungsarbeit, Kooperationen, Schaffung von Kunsträumen)

  • Nachweis der künstlerischen Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit

  • Hauptberuflich freischaffende künstlerische Tätigkeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis darf maximal 50 % betragen, gemessen an den für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltenden Rahmenbedingungen.

  • Digitales Portfolio mit aussagekräftigen, datierten und aktuellen Werkbeispielen (PDF 10 MB, Videos als Link) sowie Weblinks

  • Vita

  • Angaben zu bisher erhaltenen Förderungen, Preisen und Stipendien in den letzten drei Jahren

  • Anschrift des Atelier- bzw. Projektraums

IV. Auswahl

Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Der Jury gehören fünf Fachleute an, die einen Überblick über das künstlerische Schaffen in Bayern haben und aus verschiedenen bayerischen Regionen oder anderen Bundesländern kommen sollen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.

V. Sachstandsbericht

Ein Jahr nach Erhalt der Auszeichnung wird um einen Sachstandsbericht über die seitdem erfolgte künstlerische Arbeit und ggf. deren Entwicklung sowie Zukunftsperspektiven gebeten.

VI. Öffentlichkeit

Die Namen der ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht. Die Jurorinnen und Juroren sowie die Ausgezeichneten verpflichten sich im Vorfeld zur Vertraulichkeit.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst möchte auf seiner Website über die Vergabe der Auszeichnungen berichten und bittet deshalb die Bewerber und Bewerberinnen um ihr Einverständnis, dass Abbildungen der eingereichten Arbeiten beziehungsweise die Dokumentation der Verleihung auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst eingestellt werden dürfen.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber erklärt mit der Bewerbung, dass er/sie Urheber/Urheberin der eingereichten Arbeiten ist. Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den Bewerbungsbedingungen einverstanden.