Ausschreibung Atelierprogramm 2025 und FAQ

Open Call: Auszeichnung in Höhe von 8.000 Euro an bis zu 30 freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Bewerbungszeitraum: 01.03.2025 bis 15.04.2025

Das Atelierprogramm richtet sich an professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem Atelier in Bayern. Ab dem Jahr 2025 können bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten, mit jeweils 8.000 € für ihre künstlerische Arbeit ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen.

Das Merkblatt (PDF Download) informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.

Programm-Übersichtsseite:
https://www.bbk-bayern.de/programme/atelierprogramm

FAQs

Was ist das Bayerische Atelierprogramm?
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Bewerben können sich freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind, also beispielsweise ein Atelier bzw. einen Projektraum in Bayern unterhalten. Sofern Sie sich zum Bewerbungszeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis befinden, darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maximal 50 % betragen.

Gibt es eine Altersgrenze?
Eine Altersgrenze besteht nicht, jedoch soll die Entwicklungsfähigkeit des künstlerischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden. 

Kann ich mich mehrere Jahre in Folge auf das Atelierprogramm bewerben?
Kann ich die Auszeichnung mehrfach erhalten?
Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt einer Auszeichnung möglich. Die Auszeichnung wird höchstens zwei Mal an den gleichen Bewerber oder die gleiche Bewerberin vergeben.  

Wie können Sie sich bewerben? Welche unterlagen werden benötigt? Welches Format müssen diese Dokumente haben?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das elektronische Bewerbungsformular auf der Website des BBK Landesverbandes: https://www.bbk-bayern.de/programme/atelierprogramm/bewerbung/2025

Im Online-Formular sind Angaben zur eigenen Person, beruflicher Tätigkeit, bisherigen Förderungen und dem Atelier- oder Projektraum einzutragen. Im Upload-Bereich des Formulars sind in separaten digitalen Dokumenten ein Motivationsschreiben, ein digitales Portfolio und eine Vita hochzuladen. Duch Klick auf den Senden-Button wird die Bewerbung eingereicht.

Mit dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen einzureichen:

·       Motivationsschreiben (PDF, max. 1-2 Seiten DIN A 4, max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), in dem Sie darlegen,

→     wie Sie Ihre künstlerische Arbeit in Zukunft weiterentwickeln wollen,

→     wie Sie Ihre Arbeit sichtbar machen wollen (z. B. Ausführungen zur physischen und / oder medialen Öffentlichkeitswirksamkeit, Vermittlungsarbeit, Kooperationen, Schaffung von Kunsträumen)

·       Digitales Portfolio (max. PDF 10 MB, Videos als Link)

→     mit aussagekräftigen, datierten und aktuellen Werkbeispielen sowie Weblinks

·       Vita (PDF, max. 2 Seiten DIN A4)

→     mit Nachweis der künstlerischen Professionalität bspw. durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit

→     mit Darstellung der hauptberuflich freischaffenden künstlerischen Tätigkeit: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis darf maximal 50 % betragen, gemessen an den für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltenden Rahmenbedingungen.

→     mit Angaben zu bisher erhaltenen Förderungen, Preisen und Stipendien in den letzten drei Jahren

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die den formalen Voraussetzungen nicht entsprechen (fehlende Inhalte, zu großes Datenvolumen, zu große Textmenge) nicht berücksichtigt werden können!

Wie verläuft der Auswahlprozess?
Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Der Jury gehören fünf Fachleute an, die einen Überblick über das künstlerische Schaffen in Bayern haben und aus verschiedenen bayerischen Regionen oder anderen Bundesländern kommen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht. 

Soll die künstlerische Arbeit und deren Entwicklung infolge der Auszeichnung dokumentiert werden?
Ein Jahr nach Erhalt der Auszeichnung wird um einen Sachstandsbericht über die seitdem erfolgte künstlerische Arbeit und ggf. deren Entwicklung sowie Zukunftsperspektiven gebeten. 

Werden die Namen der ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler veröffentlicht?
Die Namen der ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht. Die Jurorinnen und Juroren sowie die Ausgezeichneten verpflichten sich im Vorfeld zur Vertraulichkeit.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst möchte auf seiner Website über die Vergabe der Auszeichnungen berichten und bittet deshalb die Bewerber und Bewerberinnen um ihr Einverständnis, dass Abbildungen der eingereichten Arbeiten beziehungsweise die Dokumentation der Verleihung auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst eingestellt werden dürfen.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber erklärt mit der Bewerbung, dass er/sie Urheber/Urheberin der eingereichten Arbeiten ist. Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den Bewerbungsbedingungen einverstanden. 

Was ist die Steuer-ID?
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte elfstellige Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke und zu unterscheiden von der Umsatzsteuernummer bzw. der Steuernummer. 

Wo finde ich die Hinweise zur DSGVO?

Die Hinweise zur DSGVO sind hier verlinkt.

Zurück
Zurück

Ausschreibung: Deutscher Fotobuchpreis

Weiter
Weiter

Open Call: N.E.A. – New emerging artists – 2025