SK³: Forderungen an die Bayerische Staatsregierung

Logo der SK3.

Logo der SK³.

 

Der BBK Bayern ist Mitglied der SK³.

Hier finden Sie den 5-Punkte-Forderungskatalog der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern (SK³) an die künftige Bayerische Staatsregierung.

Für eine zukunftsweisende und spartenübergreifende Verbesserung der Situation der in Kunst und Kultur Aktiven ist eine Kulturagenda notwendig, in der Ziele und Perspektiven für die nächsten zehn Jahre formuliert werden. Für die Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes bedarf es zwingend der Einbindung von Künstlerverbänden und Kulturschaffenden. Vordringliches Ziel dieses Planes muss die finanzielle und soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in Bayern sein.

Alle Parteien haben sich zudem im Wahlkampf dem Bürokratieabbau verschrieben. Im Rahmen einer klaren Kultur-Agenda besteht die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen zu entschlacken, ministerielle Vorgehensweisen und althergebrachte Parameter neu zu definieren. Die Bürokratie, mit der Künstlerinnen und Künstler, aber auch Institutionen in Bayern konfrontiert werden, ist so zu reduzieren, dass die eigentliche künstlerische Tätigkeit und die Sicherung der Existenz in den Vordergrund rücken. Der Bedarf an Verwaltung muss sich nach der Realität richten und nicht umgekehrt!

5-Punkte-Forderung der SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern

1. Faire Bezahlung und soziale Absicherung in der Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft vorantreiben
Verbindlich fixierte Mindesthonorare in den Förderprogrammen, müssen sich in einer Erhöhung der gesamten Fördermittel in einer völlig neuen Dimension wiederfinden. Dementsprechend ist die finanzielle Ausstattung der Förderungssysteme der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der durch die Kunstverbände in Eigenregie realisierten Förderprogramme zu erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften sind Systeme zu entwickeln, die den Karrierestart, die Recherche und Entwicklung, die professionelle künstlerische Arbeit und die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern am Karriereende beinhalten. Hierfür bedarf eines kontinuierlichen Dialogs zwischen dem Freistaat, dem Bund und den bayerischen Kommunen. Um die soziale Lage der Kunstschaffenden langfristig zu verbessern, bedarf es einer verbindlichen Verankerung von Mindesthonoraren in einer Kulturgesetzgebung.

2. Ausbau und Fortführung der Unterstützungsprogramme für die Freie Szene aller Kunstformen sind dringend erforderlich
Kulturförderung muss Pflichtaufgabe des Freistaats Bayern werden. Nach 2 Jahren „Absterben“ von Kunstschaffenden im Prekariat und der teilweisen „Abwanderung“ der in den kulturnahen Berufen Tätigen ist zu vermeiden, dass Künstlerinnen und Künstler bei der nächsten Krise erneut durch das soziale Raster fallen. Eine langfristige, planbare und verantwortungsvolle Fortführung und Erweiterung der Förderung durch die Verbände sowie durch eigene Förderakzente des STMWK ist dringend geboten. Die Systeme müssen von der Kurzatmigkeit jährlicher Förderung, hin zu überjähriger und langfristiger Förderung entwickelt werden. Der Mittelansatz für die Förderung für die Freie Szene durch die Verbände insgesamt soll im Laufe der Legislaturperiode auf deutlich angehoben werden.

3. Reformierung des Kulturfonds Bayern und Abbau von Bürokratie
Der Kulturfonds Bayern bedarf einer Reformierung. Allen in Bayern arbeitenden Kreativen sollte die Förderung zugänglich gemacht werden. Der Ausschluss von Nürnberg und München ist aus der Zeit gefallen. Bayern ist ein Kulturstaat und das Zusammenspiel zwischen Zentren der Freien Szene und dezentralen Räumen ist wichtig, um die Kunst in allen Teilen Bayerns voranzubringen. Der Kulturfonds Bayern schafft durch die Festlegung auf Anschubförderung keine Unterstützung, um bewährte Strukturen zu verstetigen. Dadurch ist nachhaltiges Arbeiten nicht möglich. Die Erfordernisse an Antragstellende sind nicht zielführend und schließen häufig Einzelkünstlerinnen und -künstler aus. Richtlinien für eine transparente Kulturförderung sind erforderlich.
Ein Abbau von Bürokratie und die Anpassung der Fördersysteme von Bund, Land und Kommunen ist dringend erforderlich. Zu erreichen ist dies, indem das Antrags- und Abrechnungswesen vereinfacht, aufeinander abgestimmt und zeitlich koordiniert wird sowie Bewilligungszeiträume auf mittel- bis langfristige Planungen ermöglicht werden.

4. Unterstützung und strukturelle Förderung der Kulturellen Bildung und der Zusammenarbeit zwischen außerschulischer und schulischer Bildung insbesondere im Ganztagsbereich
Mit Blick auf Audience Development und das Erschließen neuer Publika muss die Kulturelle Bildung in Bayern aufgewertet und strukturell gefördert werden Kulturelle Bildung darf niemanden ausschließen und muss für alle Altersgruppen angeboten werden. Im Hinblick auf den Ganztagsbereich müssen Lösungen für inner- und außerschulische Kooperationen gefunden, Netzwerke gestärkt und ausgebaut werden, damit weiterhin eine Teilhabe an allen Kunst- und Kultursparten ermöglicht wird. Das Feld der Aktiven benötigt in der freien Szene wie im staatlichen und nichtstaatlichen Bereich spartenübergreifende Qualifizierung und bedarfsgerechte, nachhaltige Förderung, damit eine qualifizierte außerschulische und schulische Bildung im Ganztagsbereich erreicht werden kann.

5. Stärkung der Netzwerk-, Kreations-, Proben- und Präsentationsstrukturen
Die Freie Szene alles Kunstformen benötigt eine intakte Verbandsstruktur in der Fläche, in den Ballungsräumen der Großstädte und im gesamten Freistaat Bayern. Daher ist die Etablierung starker Verbände als Mittlerinstitutionen zwischen Kunst/Kultur und der Politik über institutionelle Förderung geboten. Die Kreations-, Proben- und Präsentationsstrukturen in Bayern sind – unter Mithilfe der Städte und Gemeinden – zu verbessern und die Vernetzung innerhalb Bayerns, aber auch überregional und international zu entwickeln. Dabei spielen die Verbände, ihre Vermittlungsarbeit und ihre Fördersysteme eine zentrale Rolle.

Zurück
Zurück

BBK Landesverband Bayern und Kunstministerium verlängern Kooperationsvereinbarung

Weiter
Weiter

Atelierprogramm: Neue Auszeichnung ab 2025